Informationen für Spender

 

Spenden mit Zweckbestimmung?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Spenden ohne besondere Zweckbestimmung der Integrationsarbeit im Stadtteil zukommen zu lassen oder aber einem von Ihnen bestimmten Zweck zukommen zu lassen.

Freie, nicht zweckgebundene Spenden sind wichtig für unsere Arbeit, da wir mit freien Spenden dort unsere Projekte unterstützen können, wo es gerade am dringlichsten ist. Aber selbstverständlich freuen sich unsere Projektverantwortlichen auch über jede finanzielle Hilfe, die sie gerade in Anerkennung ihres Projektes leisten.


 

Verwendung ihrer Spenden

Ihre Spenden werden dem Verein ikarus.thingers e.V. als wichtigstem Akteur unserer Integrationsarbeit und verantwortlichem Träger des Stadtteilbüros zugeführt.

Der Verein ikarus.thingers e.V. garantiert, dass Ihre Spende weitgehend ungekürzt gemeinnützigen Zwecken zugute kommt. Verwaltungskosten sind weitgehend durch öffentliche Zuschüsse gedeckt. Fast alle Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Zweckgebundene Spenden werden 1 : 1 ohne Abzug von Verwaltungskosten an das von Ihnen bestimmte Projekt oder den von Ihnen bestimmten Zweck weitergeleitet.


 

Spendenbescheinigung

Bei Spendenbeträgen unter 200,-€ genügt für die steuerliche Anerkennung die Kopie des Überweisungsträgers, ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking. Bitte fügen Sie diesem Beleg einen Ausdruck unseres Formulars 

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

bei.

Selbstverständlich können Sie auf Wunsch, für jeden beliebigen Spendenbetrag, eine Spendenbescheinigung von uns erhalten!

Bitte vermerken Sie dazu bei jeder Spende unbedingt Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift!


 

Spenden steuerlich absetzen (unverbindliche Auskunft, bitte fragen Sie ergänzend Ihren Steuerberater)

ikarus.thingers e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar. Die steuerliche Spendenhöchstgrenze liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Darüber hinaus gehende Beträge sind auf die nächsten Jahre übertragbar.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gut zu wissen: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, wenn geschenktes oder vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall bzw. der Schenkung nachträglich in eine gemeinnützige Organisation eingebracht wird.


 

Datenschutz

Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten sehr ernst. Wir haben organisatorische und technische Voraussetzungen geschaffen, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Soweit Sie uns persönliche Daten zur Verfügung stellen, werden diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Spendenadministration und Versandabwicklung verwendet. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.


 

Widerruf

Zuwendungsvereinbarungen (Spendenzusagen, regelmäßige Spenden, Fördermitgliedschaften, usw.) können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung kündigen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Vorausbezahlte oder bereits eingezogene Beträge werden auf Verlangen zurückerstattet, wenn das Belastungsdatum nicht länger als acht Wochen zurückliegt. Es gelten dabei die mit Ihrer Bank vereinbarten Bedingungen.

Für einmalige Einzugsermächtigungen gelten die gleichen Bedingungen.

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